Gesetzesänderung

31.01.2020

Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ist geändert worden. Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung und Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen zu den verpflichtenden Energieaudits in §§ 8 ff. EDL-G sowie die Aufnahme einiger Anpassungen mit Klarstellungsfunktion. Insgesamt soll die Qualität der Energieaudits erhöht werden.

Unternehmen sind künftig gemäß § 8c EDL-G verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spätestens zwei Monate nach der Durchführung eines Energieaudits bestimmte Angaben aus dem Energieauditbericht online zu übermitteln. Gleichzeitig wird eine Bagatellschwelle für eine reduzierte Berichtspflicht über Energiekennzahlen eingeführt. Sie gilt bei einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh über alle Energieträger hinweg. Dadurch sollen rund 3.500 Unternehmen entlastet werden, schätzt die Bundesregierung. Schließlich wird für Energieauditoren mit § 8b EDL-G eine Registrierungspflicht beim BAFA eingeführt. Diese müssen nun ihre Ausbildung nachweisen und diese regelmäßig durch Fortbildungskurse auffrischen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass Energieaudits auf einer aktuellen Grundlage techni­schen Wissens beruhen, da Stichproben gezeigt haben, dass Empfehlungen der Energieauditoren teilweise nicht auf einem aktuellen Stand der Technik erfolgen.

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