Gesetzesänderung

03.04.2020

Neue Kennzeichnungsvorschriften in GHS-Verordnung festgelegt

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurden die Vorschriften und Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen unionsweit vereinheitlicht, wobei dem Global Harmonisierten System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen Rechnung getragen wurde. Die vorgenannten Kriterien werden regelmäßig überarbeitet.

Tabelle 3 in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe. Der Europäischen Chemikalienagentur wurden Vorschläge zur Einführung harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen bestimmter Stoffe sowie zur Aktualisierung oder Streichung bestimmter anderer Stoffe unterbreitet. Diesen Empfehlungen ist die EU-Kommission nunmehr gefolgt und sie hat mit der Verordnung (EU) 2020/217 die  GHS-Verordnung  dahingehend abgeändert, dass eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe neu eingeführt oder bestehende Einstufungen und Kennzeichnungen aktualisiert bzw. gestrichen wurden.

Die Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 1. Oktober 2021. Stoffe und Gemische aber auch schon vorher nach den neuen Vorschriften eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

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