Gesetzesänderung

05.05.2020

Handbuch - Betriebliche Pandemieplanung

Das Handbuch wurde am 16. März 2020 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart neu gefasst. Es unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen ihre Risikovorsorge zu verbessern. Es enthält hierzu Checklisten für die verschiedenen Phasen der Pandemie. Ursprünglich diente das Handbuch zur Vorsorge des Grippevirus „H1N1“. Allerdings kann es nunmehr aus aktuellem Anlass auch bei dem COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zur Orientierung dienen und herangezogen werden.

Den Kern des Leitfaden-Teils bilden zehn Checklisten. Diese geben Empfehlungen und Ratschläge für die betriebliche Planung. Die Checklisten sind chronologisch aufgebaut und beschreiben Maßnahmen, die der Betrieb vor einer Grippepandemie, während der Pandemie und danach ergreifen sollte. Die einzelnen Punkte sind der Kürze und Verständlichkeit wegen stichwortartig formuliert.

Bei den Checklisten handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die keine rechtliche Verbindlichkeit haben, sondern den betrieblichen Planungsprozess erleichtern sollen. Die Ausgestaltung des Pandemieplanes in einem Betrieb ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers.

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