Anpassung und Ergänzung der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte sowie der Biologischen Grenzwerte
Das Bundesministerium für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat Änderungen der Technischen Regel „TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte“ sowie der „TRGS 903 - Biologische Grenzwerte“ bekanntgemacht und diese um weitere Arbeitsstoffe erweitert.
Der Abschnitt 3 der TRGS 900 wird nun um die Stoffe Bitumen, 2-Chlorethanol, Chlorethylen (Vinylchlorid), Salze der Dichloressigsäure, Ethanthiol, Methanthiol, Methanol, Methylformiat und Polyethylenglykole ergänzt. In Abschnitt 3 der TRGS 903 werden der Liste der biologischen Grenzwerte die Arbeitsstoffe Chlorbenzol, Chlorierte Biphenyle (Gesamt PCB), N,N- Dimethylformamid (Dimethylformamid), Methanol, 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) hinzugefügt.