Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.
Die folgenden Änderungen bei Richtlinien des G-BA haben wir in unsere Datenbank aufgenommen:
- Anpassung der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs an den aktuellen vertragsärztlichen Versorgungsbedarf
- Einführung einer systematischen Psychotherapie bei Erwachsenen
- Ergänzungen der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 1, 2, 3 und 4 der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
- Neufassung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL) mit Integration der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
- Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie an das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
- Aktualisierung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL