Gesetzesänderung

23.06.2020

Zahlreiche Rechtsänderungen zur Bewältigung der Corona-Krise

Die Datenbank „Recht im Betrieb“ enthält auch die Rechtsvorschriften, die auf EU-, Bundes- und Landesebene erlassen worden sind, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Neben den Kontakt-Beschränkungsregelungen der einzelnen Bundesländer hat der Bund u.a. das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erlassen.

Um schnell Entscheidungen treffen zu können, erhält der Bund im Infektionsschutzgesetz für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. So darf das Bundesgesundheitsministerium zur Verhinderung einer Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit u.a. Personen verpflichten, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Unternehmen, die Personen befördern, Flughafen, - Hafen-, Personen- sowie Omnibusbahnhofbetreiber und Reiseveranstalter können verpflichtet werden, Passagierlisten und Sitzpläne zu übermitteln. Weitere Ermächtigungen betreffen die Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik.

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