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02.06.2020

Bundesregierung greift in der Fleischindustrie durch

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 das „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Hiermit reagierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zügig auf die zahlreichen und besorgniserregenden COVID-19-Fälle in mehreren deutschen Fleischfabriken. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist überzeugt, dass diese Infektionen nicht nur die erkrankten Arbeitnehmer gefährden, sondern auch eine Gefahr für das Leben in den betroffenen Regionen und den Errungenschaften des Lockdowns darstellen.

Konkret soll das Arbeitsschutzgesetz dahingehend novelliert werden, dass es in der Fleischindustrie häufigere Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden geben wird. Ab dem 1. Januar 2021 wird weiterhin das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch Betriebsangehörigen erlaubt sein. Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung werden verboten. Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft wird um die Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung erweitert und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden mit einem Bußgeld von 30.000 Euro geahndet. Zudem sollen bessere Wohnbedingungen und eine bessere Hygiene und Kontaktreduktionen in den Unterkünften der Fleischindustrie geschaffen werden.

Die Umsetzung dieser Bestimmungen sollen zeitnah erfolgen. Die betroffenen Vorschriften können Sie in unserem Managementsystem „Recht im Betrieb“ und nachfolgend abrufen.

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